Die Sicherheitsvorschriften beschränken sich auf die Sicherheit im Strassenverkehr während den Fasnachtsumzügen im Kanton Basel-Landschaft. Konkret wurden Regelungen zum Führen und zur Betriebssicherheit von Fasnachtsfahrzeugen erarbeitet. Diese gelten für alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Fasnachtsumzügen im Kanton Basel-Landschaft sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fahrzeugen. Die Organisatoren sind dafür verantwortlich, dass die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Sicherheitsvorschriften informiert sind und diese während den Veranstaltungen eingehalten werden.
Dokumente und FAQ direkt auf der Website des Kantons:
Wenn Sie einen Getränke– Foodstand betreiben möchten an der Sissacher Fasnacht und insbesondere während dem grossen Sonntagsumzug, müssen Sie folgendermassen vorgehen:
Achtung: Berücksichtigt werden nur regionale Standbetreiber (Bezirk Sissach).
Die Ausgabe von Glas jeglicher Art ist untersagt und wird kontrolliert.
Als Kleingruppen gelten: Gruppen bis 10 Personen (Kinder bis 16 Jahren ausgenommen) und unmotorisiert unterwegs auf der Umzugsroute.
Diese Kleingruppen müssen sich nicht anmelden und sammeln sich Ecke Blumenladen Pasadena / Wuhrweg in Sissach vor dem Umzugsstart, dort werden sie in den Umzug eingereiht von Vorstandsmitgliedern der FGS.
Auch für Kleingruppen gilt die Larvenpflicht während des Umzuges (Ausgenommen Aufsichtspersonen für Kleinkinder).
Sollte Ihre Gruppe mehr als 10 Personen umfassen und/oder motorisiert sein, dürft Ihr euch gerne per Mail bei Andreas Rudin oder Rebecca Badella melden.
Die «Sissecher Fasnecht» wird auch dieses Jahr die Begegnungszone wie auch andere Teile des Dorfes für ihre Anlässe nutzen. Wir versuchen, die diesbezüglichen Störungen so gering wie möglich zu halten.
Statuten der FGS Sissach
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