FGS - Aktuell

Neue Wagenvorschriften

Gilt ab Fasnacht 2026

Die Sicherheitsvorschriften beschränken sich auf die Sicherheit im Strassenverkehr während den Fasnachtsumzügen im Kanton Basel-Landschaft. Konkret wurden Regelungen zum Führen und zur Betriebssicherheit von Fasnachtsfahrzeugen erarbeitet. Diese gelten für alle Veranstalterinnen und Veranstalter von Fasnachtsumzügen im Kanton Basel-Landschaft sowie für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Fahrzeugen. Die Organisatoren sind dafür verantwortlich, dass die betroffenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Sicherheitsvorschriften informiert sind und diese während den Veranstaltungen eingehalten werden.

Dokumente und FAQ direkt auf der Website des Kantons: